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Elternarbeit
 

 

Elternarbeit:
 
Für eine gut funktionierende Kindergartenarbeit ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern erforderlich.
 
Sie dient der Entwicklung des einzelnen Kindes
 
Sie bietet Hilfen für die Eltern im Bereich der Erziehung
 
Sie bietet Hilfen für den Erzieher.
 

Laut Gesetz wirken unsere Eltern in der Kindergartenarbeit mit;

- in der Elternversammlung, der alle Personensorgeberechtigten angehören, deren Kinder unsere Einrichtung besuchen;
 
- im Elternrat, dem mindestens zwei Personensorgeberechtigte und zwei Vertreter angehören, die von der Elternversammlung gewählt werden;
- im Rat der Tageseinrichtung, dem die Mitglieder des Elternrates, das pädagogische Personal und die vom Träger gestellten Vertreter angehören;
- im Vorstand. Der Verein wird vom Vorstand verwaltet und ist in der Mehrheit von Eltern besetzt, deren Kind die Einrichtung besucht. Er hat die Aufgabe alle       wichtigen Beschlüsse zu fassen, die Erzieher einzustellen und die Mitgliederversammlung durchzuführen.
 

Unsere Elternmitarbeit besteht weiter darin, das wir;

- regelmäßige Sitzungen mit den Mitgliedern vom Rat
der Tageseinrichtung durchführen.
 
- Elternabende durchführen
 
- Feste und Feiern gemeinsam planen und vorbereiten
 
- Elternnachmittage ( Bastelnachmittage/ Informationsveranstaltungen etc.) zu den jeweiligen Festen wie Ostern, St. Martin und Advent anbieten
 
- eine Kindergartenzeitung erstellen
 
- Elterngespräche über die Entwicklung der Kinder anbieten
 
 
Unterstützung benötigen:
 
- bei der Pflege und Erhaltung der Räumlichkeiten
- bei der Pflege des Außengeländes
 
- Öffentlichkeitsarbeit leisten